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   BSG, 13.09.1979 - 12 RK 60/78   

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BSG, 13.09.1979 - 12 RK 60/78 (https://dejure.org/1979,11203)
BSG, Entscheidung vom 13.09.1979 - 12 RK 60/78 (https://dejure.org/1979,11203)
BSG, Entscheidung vom 13. September 1979 - 12 RK 60/78 (https://dejure.org/1979,11203)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Antrag auf Nachentrichtung freiwilliger Beiträge - Antragsfrist - Änderung der Beitragsklasse

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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 19.12.1979 - 12 RK 52/78

    Volkshochschuldozent - Selbstständige Tätigkeit - Versicherungspflicht eines

    Auszug aus BSG, 13.09.1979 - 12 RK 60/78
    Insoweit hat der erkennende Senat in ständiger Rechtsprechung (vgl zusammenfassend das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil vom 8, März 1979 " 12 RK 52/78 -) bisher nur entschieden, es entspreche dem Wesen des Versicherungsverhältnisses in der gesetzlichen Rentenversicherung, daß es grundsätzlich nachträglich nicht mehr geändert werden könne" Von diesem Grundsatz ausgehend hat das Bundessozialgericht (BSG) in ständiger Rechtsprechung nicht nur zu den allgemeinen Nachentrichtungsvorschriften (@@ 1AO ff AVG : @@1h18 ff der Reichsversicherungsordnung »RVO-)" sondern auch zu den außerordentlichen Nachentrichtungsvorschriften in der gesetzlichen Rentenversicherung die nachträgliche Aufstockung, Aufspaltung" Zusammenlegung oder Verschiebung bereits ent: richteter Beiträge für unzulässig gehalten (SozR Nr. 10 zu Art. 2 5 52 ArVNG; Urteil vom 22° August 1967.
  • BSG, 14.02.1973 - 1 RA 267/71

    Wahl der Beitragsklasse - Verbrauch - Weiterversicherung - Beitrag - Entmachtung

    Auszug aus BSG, 13.09.1979 - 12 RK 60/78
    @ h2 ArVNG; SozR Nr. 8 zu 5 1418 RVG; SozR Nr. 5 zu @ 1h07 RVG; BSGE 559 178 = SozR Nr. 4 zu 5 1407 RVO), Das BSG hat mithin für alle diese Fälle der Nachentrichtung den Grundsatz befolgt" daß der Versicherte, der das ihm eingeräumte Wahl- und Gestaltungsrecht ausgeübt hat, keine Änderungen des Versicherungsverhältnisses mehr vornehmen darf, auch nicht innerhalb der Frist des @ 1QO Abs. 1 AVG : @ 1A18 Abs. 1 RVG (vg1 BSGE 35, 178" 180 f).
  • BSG, 15.12.1977 - 11 RA 52/77
    Auszug aus BSG, 13.09.1979 - 12 RK 60/78
    Der erkennende Senat hat sich bereits in seinem Urteil vom7. Juni 1979 12 RK 33/78 - (nicht veröffentlicht) der vom 11. Senat des erkennenden Gerichts in dem Urteil vom 15° Dezember 1977 - 11 RA 52/77 -.
  • BSG, 07.06.1979 - 12 RK 33/78
    Auszug aus BSG, 13.09.1979 - 12 RK 60/78
    Der erkennende Senat hat sich bereits in seinem Urteil vom7. Juni 1979 12 RK 33/78 - (nicht veröffentlicht) der vom 11. Senat des erkennenden Gerichts in dem Urteil vom 15° Dezember 1977 - 11 RA 52/77 -.
  • BSG, 22.02.1980 - 12 RK 12/79

    Nachentrichtung - Antragsfrist - Angestelltenversicherungsbeitrag

    Daß auch ein bereits erteilter Bescheid noch geändert werden kann, hat die Beklagte im übrigen selbst angenommen und in einem Teil ihrer Nachentrichtungsbescheide den Bescheidempfängern sogar ausdrücklich zugestanden (vgl. auch den vom Senat mit Urteil vom 13. September 1979, 12 RK 60/78, entschiedenen Fall).
  • BSG, 25.08.1982 - 12 RK 69/81

    Befreiung von der Versicherungspflicht; Befreiungsbescheid; Begünstigender

    Diese Entscheidung der Beklagten war zwar rechtswidrig jedoch nicht nichtig (vgl. erkennender Senat, Urteil vom 13. September 1979 - 12 RK 60/78 -, SozR 5750 Art. 2 § 51 a Nr. 30).
  • LSG Hessen, 30.06.1993 - L 6 Eg 2/93

    Erziehungsgeld - Antragstellung bezüglich des bei der Einkommensanrechnung zu

    Dies gelte jedoch nicht, wenn die auf diese Anträge ergangenen Bescheide bereits bindend geworden seien (Hinweis auf BSG, Urteil vom 13. September 1979 - 12 RK 60/78 = SozR 5750 Nr. 2 zu Art. 2 § 51 a ArVNG; BHG MDR 1959, Seite 653; Kopp Anm. 33 zu § 9 VwVfG).
  • BSG, 23.09.1980 - 12 RK 27/79
    Aus diesen Gründen hat der Senat schon zu Art. 2 % 49a AnVNG(= Art. 2 5 51a ArVNG) entschieden, daß der Nachentrichtungsbescheid in seiner konkreten Gestalt bindend wirdvom 15. September 1979 - 12 RK 60/78 -, (Urteil.
  • BSG, 30.01.1980 - 12 RK 16/79

    Auslegungsregel - Antrag auf Nachentrichtung - Gerichtliche Nachprüfbarkeit

    Wie der erkennende Senat in ständiger Rechtsprechung entschieden hat (vgl Urteil vom 15. September 1979 - 12 RK 60/78 -, zur Veröffentlichung bestimmt), ist ein Nachentrichtungsantrag gemäß Art. 2 5 49a AnVNG eine einseitige empfangebedürftige Willenserklärung zur Gestaltung des Versicherungsverhältnisses, die vor Ablauf der Antragsfrist in so deutlicher Form vorliegen muß, daß sie eine Bestimmung des objektiven Erklärungsinhalts zuläßt.
  • BSG, 16.02.1982 - 12 RK 54/80

    Beitragsentrichtung; Versicherungspflicht

    Das BSG, insbesondere auch der erkennende Senat für den Bereich der Beitragsnachentrichtung (vgl Urteil vom 13. September 1979 - 12 RK 60/78 -" SozR 5750 Art. 2 5 51a Nr. 30), hat diese Rechtsfolge aus dem Wesen des Versicherungsverhältnisses in der gesetzlichen Rentenversicherung hergeleitet, das grundsätzlich nachträglich nicht mehr geändert werden könne.
  • LSG Hessen, 12.03.1986 - L 13/11 An 728/83

    Senat; Besetzung; Richter; Beschluß; Entscheidung; Beratung; Prüfung; Ehrenamt;

    Mit Widerspruchsbescheid vom 6. März 1981, als Einschreiben am 12. März 1981 zur Post gegeben, hat die Beklagte den Widerspruch zurückgewiesen mit der Begründung, daß das Bundessozialgericht mit Urteil vom 13. September 1975 (12 RK 60/78-SozR Nr. 5750 zu Art. 2 § 51 a ArVNG) ausdrücklich festgestellt habe, daß im Zulassungsbescheid über die Nachentrichtung freiwilliger Beiträge festgelegte Anzahl und Höhe der Beiträge nur dann korrigiert werden dürfe, wenn der Bescheid einen entsprechenden Hinweis enthalte, noch nicht bindend geworden oder eine Nachentrichtung der Beiträge noch nicht erfolgt sei.
  • BSG, 23.11.1979 - 12 RK 19/79

    Antragsfrist - Anwendbarkeit des § 206 BGB - Ablaufhemmung bei nicht voll

    Das SG ist zutreffend davon ausgegangen, daß das Antragsrecht nach Art. 2 5 51a ArVNG (= Art. 2 5 49a des Angestelltenversicherungs-Neuregelungsgesetzes -AnVNG-) ein Gestaltungsrecht ist, das der Versicherte durch die Abgabe seines einseitigen, empfangsbedürftigen Nachentrichtungs-"Antrages" ausübt (vgl dazu BSGE 45, 247 = SozR 5750 Art. 2 5 51a Nr. 17; erkennender Senat, Urteil vom 13. September 1979 - 12 RK 60/78 - mwN, zur Veröffentlichung bestimmt), und daß die in Art. 2 5 51a Abs. 3 Satz 1 ArVNG geregelte Antragsfrist eine materiell-rechtliche Ausschlußfrist ist, die am 31. Dezember 1975 abgelaufen war.
  • BSG, 27.03.1980 - 12 RK 7/79

    Nachentrichtung - Belegungsvorschrift - Antragsfrist - Ergänzung des Bescheides -

    den (vgl auch den vom Senat mit Urteil vom 15. September 1979, 12 RK 60/78, entschiedenen Fall).
  • BSG, 27.03.1980 - 12 RK 61/79
    Daß auch ein bereits erteilter Bescheid noch geändert werden kann, hat die Beklagte (des früheren Rechtsstreits) im übrigen selbst angenommen und in einem Teil ihrer Nachentrichtungsbescheide den Bescheidempfängern sogar ausdrücklich zugestanden (vgi auch den vom Senat mit Urteil vom 13, September 1979, 12 RK 60/78, entschiedenen Fall)°.
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